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Baugeräteführer/Baugeräteführerin

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Berufsbezeichnung

Baugeräteführer/Baugeräteführerin

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Insgesamt 36 Wochen der Ausbildung erfolgen in überbetrieblichen oder in geeigneten Ausbildungsstätten.

Arbeitsgebiet

Baugeräteführer und Baugeräteführerinnen arbeiten mit Baugeräten auf Baustellen im Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Spezialtiefbau.
Das Arbeitsgebiet umfaßt das Führen und Warten von Baugeräten. Sie halten diese auf der Baustelle und in Werkstätten betriebsbereit und führen einfache Reparaturen durch.

Berufliche Fähigkeiten

Baugeräteführer und Baugeräteführerinnen sind in der Lage, die Arbeit in dem jeweiligen Tätigkeitgebiet anhand von technischen Unterlagen und aufgrund von Anweisungen selbständig durchzuführen. Sie berücksichtigen dabei wirtschaftliche und ökologische Belange und bewerten das Arbeitsergebnis auf der Grundlage der Qualitätssicherung. Dabei kommen folgende mit der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:

  • Arbeitsplanung,
  • Einrichten und Sichern von Baustellen, Auf- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten,
  • Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen,
  • Arbeiten in der Bautechnik,
  • Handhaben von Vermessungsgeräten,
  • Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen,
  • Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten,
  • Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten,
  • Warten von Baugeräten nach Betriebsvorschriften,
  • Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten,
  • Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen an Baugeräten.

Letzte Änderung: 06.05.2008



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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