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Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin

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Berufsbezeichnung

Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin 1)

  • Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
  • Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
  • Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz

 Anerkannt durch Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064, 1546).

Ausbildungsdauer

 3 Jahre
 Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

 Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im privaten oder öffentlichen Bereich, im Wohnungsbau oder im Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbau.

Berufliche Fähigkeiten

 Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen, Plänen und Entwürfen  allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken. Sie planen ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, legen Arbeitsschritte, benötigte Materialien und Bauteile fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und übergeben die Arbeit an den Kunden. Sie erfassen Mengen- und Zeitaufwand und berechnen die erbrachten Leistungen.
 Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen 
 
 In der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile 
  • verlegen Decken-, Wand und Bodenbeläge,
  • führen Energiesparmaßnahmen durch,
  • entwerfen Konzepte für die Raum- und Fassadengestaltung und setzen sie um,
  • stellen Beschriftungen und Kommunikationsmittel her,
  • führen Holz- und Bautenschutzmaßnahmen durch.

 In der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Stuck-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • stellen Werk- und Beschichtungsstoffe nach historischen Rezepturen her,
  • führen historische und gestalterische Arbeitstechniken aus,
  • führen Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege durch,
  • führen Rekonstruktionen und Reproduktionen aus.

In der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile, 
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • richten Strahlanlagen ein, bedienen und warten sie,
  • erstellen Einhausungen und Abplanungen, 
  • halten Bauwerke und Anlagen in Stand und führen Instandsetzungsmaßnahmen durch,
  • führen Korrosionsschutzmaßnahmen durch,
  • führen Betonschutzmaßnahmen durch,
  • führen Brandschutz- und Abdichtungsmaßnahmen durch,
  • führen Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen durch.

 

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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53175 Bonn
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