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Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin

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Berufsbezeichnung

Kraftfahrzeugmechatroniker / Kraftfahrzeugmechatronikerin,
anerkannt durch die Verordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I, S. 1501)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Zur weiteren Qualifizierung des Nachwuchses haben die Sozialpartner Lehrgänge zur überbetrieblichen Unterweisung vereinbart.

Arbeitsgebiet

Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerinnen sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Fahrzeugkommunikationstechnik tätig. Die Ausbildung erfolgt bei Fahrzeugherstellern und in Servicebetrieben.

 

Berufliche Fähigkeiten

Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerinnen führen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung kundenorientiert aus. Sie beschaffen sich Informationen und werten sie aus, planen ihre Arbeit und dokumentieren sie. Sie analysieren elektrische, elektronische, mechanische sowie pneumatische und hydraulische Systeme, stellen Fehler und Störungen fest und beheben diese. Dabei setzen sie rechnergestützte Informations- und Kommunikationssysteme zur Erstellung von Prüfprotokollen ein.

Kraftfahrzeugmechatroniker / Kraftfahrzeugmechatronikerinnen

  • diagnostizieren Fehler und Störungen und deren Ursachen
  • warten, prüfen und stellen Fahrzeuge und Systeme ein 
  • demontieren und montieren Kraftfahrzeuge und deren Systeme, Baugruppen und Bauteile und setzen sie instand 
  • rüsten Kraftfahrzeuge und deren Systeme aus, um und nach 
  • untersuchen Fahrzeuge nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften 
  • bedienen Fahrzeuge und deren Systeme und nehmen sie in Betrieb  
  • aktualisieren Systeme und Prüfgeräte 
  • kommunizieren mit internen und externen Kunden situationsgerecht
  • planen und kontrollieren Arbeitsabläufe und bewerten Arbeitsergebnisse 
  • wenden qualitätssichernde Maßnahmen an.

 

Letzte Änderung: 30.04.2009



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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