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Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzin und Steinbildhauerin

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Berufsbezeichnung

Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzin und Steinbildhauerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Mai 2003 (BGBl. I, S. 690).

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule in einer der folgenden Fachrichtungen:
- Steinmetzarbeiten
- Steinbildhauerarbeiten

Arbeitsgebiet

Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen gestalten, stellen her. versetzen und restaurieren Bauteile, Bekleidungen, Bodenbeläge, Treppen, Fassaden und Denkmale aus Naturstein und anderen Materialien. Sie arbeiten in Werkstätten und führen ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten aus.

Berufliche Fähigkeiten

Steinmetzen und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, bauen Gerüste und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie instand.

Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen:

  • fertigen technischen Unterlagen und wenden diese an,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen,
  • be- und verarbeiten Metalle, Kunststoffe und Hilfsstoffe,
  • stellen Bauteile aus Naturstein und künstlichen Steinen her,
  • verlegen Platten und Fliesen,
  • versetzen Werkstücke,
  • bearbeiten Naturstein, künstliche Steine und Platten,
  • stellen Bauteile aus mineralisch und Kunststoff gebundenen Materialien her,
  • stellen Profile her,
  • stellen eingesetzte Flächen und Einlegearbeiten her,
  • stellen Schriften und Symbole her,

In der Fachrichtung Steinmetzarbeiten:

  • verlegen Bodenbeläge und versetzen Treppen,
  • versetzen Bauteile und montieren Fassaden,
  • stellen Denkmale her, gestalten und versetzen sie,
  • setzen und halten Bauwerke und Denkmale in Stand und restaurieren sie;

In der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten:

  • stellen Formen und Modelle her und gestalten sie,
  • stellen Schriften, Reliefs und Skulpturen her und gestalten sie,
  • setzen Bildhauerarbeiten in Stand und restaurieren sie.

 

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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