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Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in
Schmucktextilienhersteller/-in
Servicefachkraft für Dialogmarketing
Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr
Sozialversicherungs-Fachangestellter/-angestellte
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Steinmetz und Steinbildhauer/-in
Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzin und Steinbildhauerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Mai 2003 (BGBl. I, S. 690).
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule in einer der folgenden Fachrichtungen:
- Steinmetzarbeiten
- Steinbildhauerarbeiten
Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen gestalten, stellen her. versetzen und restaurieren Bauteile, Bekleidungen, Bodenbeläge, Treppen, Fassaden und Denkmale aus Naturstein und anderen Materialien. Sie arbeiten in Werkstätten und führen ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten aus.
Steinmetzen und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, bauen Gerüste und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie instand.
Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen:
In der Fachrichtung Steinmetzarbeiten:
In der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten:
Letzte Änderung: 11.12.2006