Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Ausbildungsprofil

Tierpfleger / Tierpflegerin

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Berufsbezeichnung

Tierpfleger / Tierpflegerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I, S. 1093)

Ausbildungsdauer

Drei Jahre

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Ab dem dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung in einer der drei Fachrichtungen:
- Forschung und Klinik
- Zoo
- Tierheim- und Tierpension

Arbeitsgebiet

Tierpfleger und Tierpflegerinnen arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien und Terrarien, Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, Tierkliniken und Tierarztpraxen, Tierheimen, Tierpensionen, Tierschulen und weiteren Einrichtungen, die sich mit der Pflege, Haltung, Zucht und Erziehung von Tieren befassen.

Berufliche Fähigkeiten

Tierpfleger und Tierpflegerinnen führen ihre Tätigkeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten selbständig aus.

Sie

  • pflegen und versorgen Tiere
  • erkennen und berücksichtigen die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren
  • richten Tierunterkünfte ein, reinigen, desinfizieren sie und halten diese instand
  • legen spezifische Haltungseinrichtungen an
  • transportieren Tiere
  • erkennen Krankheiten und beugen ihnen vor
  • wirken bei der Behandlung von Tieren mit
  • kommunizieren mit internen und externen Kunden
  • führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.


In der Fachrichtung Forschung und Klinik:

Sie

  • züchten, halten und pflegen u.a. hygienisch und genetisch definierte Tiere
  • wählen geeignete Arbeitstechniken aus und wenden diese an
  • führen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus durch 
  • wirken bei Experimenten mit 
  • wenden die Regeln Guter Laborpraxis an.


In der Fachrichtung Zoo:

Sie

  •  bestimmen, füttern, tränken und pflegen Tiere 
  • züchten und ziehen Wildtiere und Tiere gefährdeter Haustierrassen auf
  • wirken bei der Planung zoospezifischer Anlagen mit und richten diese ein
  • beschäftigen Tiere nach Gesichtspunkten des "Behavioral Enrichement"
  • betreuen Besuchergruppen, informieren über im Betrieb lebende Tiere.


In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension:

Sie

  • tränken, füttern und pflegen Tiere
  • erziehen Tiere und bilden sie aus
  • betreuen Besucher und Besuchergruppen
  • beraten Besucher und Kunden über Erwerb und Halten von Tieren
  • führen kaufmännische und verwaltende Arbeiten aus.

 

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.