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Textilmaschinenführer/-in - Maschenindustrie
Textilmaschinenführer/-in - Spinnerei
Textilmaschinenführer/-in - Veredlung
Textilmaschinenführer/-in - Weberei
Textilmechaniker/-in - Bandweberei
Textilmechaniker/-in - Maschenindustrie
Textilmechaniker/-in - Spinnerei
Textilmechaniker/-in - Weberei
Tiermedizinischer Fachangestellter/ Tiermedizinische Fachangestellte
Tierpfleger / Tierpflegerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I, S. 1093)
Drei Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Ab dem dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung in einer der drei Fachrichtungen:
- Forschung und Klinik
- Zoo
- Tierheim- und Tierpension
Tierpfleger und Tierpflegerinnen arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien und Terrarien, Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, Tierkliniken und Tierarztpraxen, Tierheimen, Tierpensionen, Tierschulen und weiteren Einrichtungen, die sich mit der Pflege, Haltung, Zucht und Erziehung von Tieren befassen.
Tierpfleger und Tierpflegerinnen führen ihre Tätigkeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten selbständig aus.
Sie
In der Fachrichtung Forschung und Klinik:
Sie
In der Fachrichtung Zoo:
Sie
In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension:
Sie
Letzte Änderung: 11.12.2006