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Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin

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Berufsbezeichnung

Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1502); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen sind in der Herstellung, der Erweiterung, im Umbau oder in der Instandhaltung von Anlagen im Bereich des Anlagen-, Apparate- und Behälterbaus, der Prozessindustrie, der Versorgungstechnik sowie der Lüftungstechnik tätig.
Typische Einsatzgebiete sind Anlagenbau, Apparate- und Behälterbau, Instandhaltung, Rohrsystemtechnik und Schweißtechnik.

Berufliche Fähigkeiten

Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen

  • Planen  ihre Aufgaben auf der Basis von Prozessdaten,  technischen Regelwerken, Konstruktionszeichnungen, Montage- und Wartungsplänen,
  • fertigen Bauteile und fügen sie zu Baugruppen, Apparaten und Anlagen,
  • prüfen und stellen Funktionen an Baugruppen oder an Apparaten und Anlagen ein,
  • kontrollieren verantwortlich die ausgeführten Arbeiten und führen Nacharbeiten durch,
  • wenden Maschinen, Montage-Hilfseinrichtungen, Transportmittel und Werkzeuge an,
  • beteiligen sich aktiv an Gruppengesprächen zur Verbesserung von Prozesssicherheit und Qualität, zur Optimierung von Gruppenarbeitsplätzen sowie zur gruppeninternen Arbeitsabstimmung,
  • kooperieren mit vor- und nachgelagerten Bereichen und Wirken im Rahmen der Prozesskette, an der Prozesssicherung, der Einhaltung von Qualitätsstandards und an Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessabläufen, Fertigungsqualität und Arbeitssicherheit mit,
  • führen die notwendigen Einstell-, Pflege- und Wartungsarbeiten an den von ihnen benutzten Einrichtungen, Maschinen und Werkzeugen durch
  • führen Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen an Anlagen durch.

Letzte Änderung: 13.01.2011



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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