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Anlagenmechaniker / -in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1502); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004
3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen sind in der Herstellung, der Erweiterung, im Umbau oder in der Instandhaltung von Anlagen im Bereich des Anlagen-, Apparate- und Behälterbaus, der Prozessindustrie, der Versorgungstechnik sowie der Lüftungstechnik tätig.
Typische Einsatzgebiete sind Anlagenbau, Apparate- und Behälterbau, Instandhaltung, Rohrsystemtechnik und Schweißtechnik.
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen
Letzte Änderung: 13.01.2011