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Bäcker / Bäckerin

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Berufsbezeichnung

Bäcker / Bäckerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 30. April 2004 (BGBl. I S. 632); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Bäcker / Bäckerinnen stellen vielfältige anspruchsvolle ernährungs-, genuss- und gesundheitsorientierte Backerzeugnisse her. Sie arbeiten und gestalten selbständig und im Team. Sie präsentieren ihre Produkte, beraten und bedienen Kunden.

Berufliche Fähigkeiten

Bäcker und Bäckerinnen

  • stellen Brot und Kleingebäck aus unterschiedlichen Getreideerzeugnissen, auch unter Verwendung von Sauerteig, her
  • stellen Feine Backwaren aus Wiener Masse, Biskuit-, Sand-, Brand-, Makronen- und Röstmasse sowie Blätter-, Mürbe-, Hefe- und Lebkuchenteigen her
  • stellen Backwaren-Snacks aus unterschiedlichen Rohstoffen und Teigen her
  • stellen Party-, Salz-, Käse-, Dauergebäcke und diätetische Bäckereierzeugnisse her
  • bereiten kleine Gerichte unter Verwendung frischer Rohstoffe zu
  • beherrschen Planung und Durchführung arbeits- und backtechnischer Verfahren und beachten Methoden der Qualitätssicherung
  • wenden Vorschriften der Lebensmittelhygiene, des Lebensmittelrechts sowie des Arbeitsschutzes an
  • berücksichtigen ernährungsphysiologische, ökonomische und umweltbezogene Gesichtspunkte
  • beherrschen Grundlagen der betrieblichen Kalkulation
  • erarbeiten anlassbezogene Produktvorschläge.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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