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Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik

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Berufsbezeichnung

Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik /
Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik 1)
Anerkannt durch Verordnung vom 2. April 2004 (BGBl. I S. 522); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerin-nen für Abbruch und Betontrenntechnik arbeiten sowohl im Bestand und im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Bau-stellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und In-dustriebau. Sie führen Abbrucharbeiten, den planmäßigen Rückbau sowie Bohr- und Trennarbeiten an  technischen Anlagen, Bauwerken und Bauwerksteilen aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Stahl und Holz durch.

Berufliche Fähigkeiten

Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerin-nen für Abbruch und Betontrenntechnik führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbstständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die er-brachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Bauwerks-mechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerinnen für Abbruch und Betontrenntechnik Baumaschinen und Geräte ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab.

Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerin-nen für Abbruch und Betontrenntechnik

  • führen Messarbeiten durch
  • stellen Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken her, bauen sie auf, versteifen sie und spannen sie ab,
  • stellen Schalungen für konische Formen, Stützenköpfe, Podeste, gerade und ge-wendelte Treppenläufe her,
  • stellen Schalungen für sichtbaren Beton her,
  • stellen Bewehrungen her und bauen sie ein und fertigen Bewehrungseinheiten vor,
  • prüfen Frisch- und Festbeton,
  • fördern Beton, bringen ihn ein, verdichten ihn und bearbeiten die Oberfläche von Hand und mit Hilfe von Maschinen,
  • behandeln Beton nach,
  • stellen Stahlbetonfertigteile her, lagern und transportieren sie und bauen sie ein,
  • dichten Bauwerke aus Beton und Stahlbeton gegen nichtdrückendes Wasser ab,
  • stellen Außen- und Innenwände mit unterschiedlichen Steinen und Platten in unter-schiedlichen Verbandsarten her,
  • bauen Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz ein,
  • führen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zur Ausführung von  Bohr-, Trenn- und Abbrucharbeiten durch,
  • führen Bohrarbeiten mit Bohrmaschinen und -geräten durch,
  • führen Trennarbeiten mit Baumaschinen und -geräten durch,
  • stellen Fugen her,
  • führen Abbruch- und Rückbauarbeiten mit Baumaschinen und -geräten unter Anwendung von unterschiedlichen Verfahren durch,
  • führen Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge und halten sie in Stand und
  • trennen und lagern Abbruchmaterialien und veranlassen die Entsorgung.
     

1)  Die ersten beiden Ausbildungsjahre der Berufsausbildung zum / zur Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik berücksichtigen die Ausbildung der 1. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft; zum Hochbaufacharbeiter / zur Hochbaufacharbeiterin mit dem Schwerpunkt  Beton- und Stahlbetonarbeiten

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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