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Eisenbahner im Betriebsdienst/Eisenbahnerin im Betriebsdienst

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Berufsbezeichnung

Eisenbahner im Betriebsdienst/Eisenbahnerin im Betriebsdienst
Anerkannt durch Verordnung vom 15. Juli 2004 (BGBl. I S. 1626); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Eisenbahner im Betriebsdienst/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst arbeiten in Eisenbahn-verkehrsunternehmen des Personen- und Güterverkehrs oder in Eisenbahninfrastruktur-unternehmen. Sie sorgen zum Beispiel als Lokführer oder Fahrdienstleiter für den reibungs-losen betriebssicheren Transport von Personen oder Gütern.

Berufliche Fähigkeiten

Eisenbahner im Betriebsdienst/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst führen komplexe Auf-gaben unter Berücksichtigung der eisenbahnspezifischen Technologie und Organisation durch. Sie

  • bilden Züge und rangieren,
  • prüfen die Funktion von Wagen und führen Bremsproben durch,
  • führen die Aufsicht am Zug, 
  • kommunizieren mit Kunden.

Eisenbahner im Betriebsdienst/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst der Fachrichtung Fahr-weg leiten den Fahrdienst. Sie

  • stellen Weichen und Signale, 
  • stellen Fahrwege ein und sichern diese,
  • treffen Maßnahmen bei Abweichungen vom Regelbetrieb und bei Störungen.

Eisenbahner im Betriebsdienst/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer und Transport führen Transporte innerhalb von logistischen Prozessen durch. Sie

  • prüfen die Funktion von Triebfahrzeugen,
  • bedienen Triebfahrzeuge,
  • fahren Züge und führen Rangierfahrten durch.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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