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Fachangestellte(r) für Arbeitsförderung
Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe
Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste
Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung
Fachkraft für Automatenservice
Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
Flechtwerkgestalter / Flechtwerkgestalterin
Fachlagerist / Fachlageristin
Anerkannt durch die Verordnung vom 26. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1887); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Fachlageristen / Fachlageristinnen sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung.
Fachlageristen / Fachlageristinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006