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Fachlagerist / Fachlageristin

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Berufsbezeichnung

Fachlagerist / Fachlageristin
Anerkannt durch die Verordnung vom 26. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1887); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fachlageristen / Fachlageristinnen sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung.

Berufliche Fähigkeiten

Fachlageristen / Fachlageristinnen 

  • nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere,
  • transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu,
  • packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung,
  • führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch,
  • kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu Ladeeinheiten zusammen,
  • kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben,
  • verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und wenden Verschlussvorschriften an,
  • nutzen und pflegen Arbeits- und Fördermittel, 
  • wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme sowie arbeitsplatzbezogene Software an,
  • stimmen ihre Arbeit im Team kundenorientiert ab,
  • beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung,
  • wirken bei qualitätssichernden Maßnahmen mit.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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