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Fachangestellte(r) für Arbeitsförderung
Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe
Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste
Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung
Fachkraft für Automatenservice
Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
Flechtwerkgestalter / Flechtwerkgestalterin
Fahrradmonteur / Fahrradmonteurin
Anerkannt durch die Verordnung vom 18. Mai 2004 (BGBL. I S. 993); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen arbeiten in Betrieben des Zweiradhandels und des Zweiradhandwerks.
Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen arbeiten selbständig und verantwortlich für die vollständige Ausführung ihrer Arbeitsaufträge. Sie montieren Fahrräder aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen und halten sie instand. Sie ändern Fahrräder im Rahmen gegebener Einstellmöglichkeiten und durch Austausch von Komponenten nach Kundenwünschen. Sie rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzeinrichtungen aus.
Bei ihren Arbeiten wenden sie berufsfachliche Techniken an wie Prüfen, Messen, Montieren, Demontieren, Fügen, Trennen, sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten. Sie planen und kontrollieren Arbeitsabläufe, wenden Prüf- und Messeinrichtungen an und bewerten Arbeitsergebnisse.
Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006