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Berufsbezeichnung

Gestalter für visuelles Marketing/ Gestalterin für visuelles Marketing
Anerkannt durch die Verordnung vom 12. Mai 2004 (BGBl. I S. 922); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Gestalter und Gestalterinnen für visuelles Marketing arbeiten im Handel, auf Messen, Ausstellungen und in der Industrie. Ihre Arbeitsbereiche umfassen Verkaufsförderung, Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen, Werbung, Events, Öffentlichkeitsarbeit sowie Promotion.

Berufliche Fähigkeiten

Gestalter und Gestalterinnen für visuelles Marketing

  • entwickeln und realisieren visuelle Gestaltungskonzepte, die die Unternehmensphilosophie kommunizieren und die Absatzförderung unterstützen,
  • präsentieren Waren, Produkte und Dienstleistungen und nutzen dabei Kunden- und Verkaufstrends für ihre visuellen Gestaltungskonzepte, 
  • gestalten Verkaufs-, Präsentations- und Ausstellungsräume,
  • kooperieren mit Verkaufs- und Ausstellungspersonal sowie anderen gestalterischen und werbenden Berufsgruppen,
  • setzen Wirkungen von Licht, Formen, Farben und anderen Gestaltungselementen verkaufsfördernd ein,
  • planen und organisieren Events, Kundenforen und Promotion-Aktionen,  
  • beschaffen Werkstoffe und Präsentationsmittel unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten und setzen sie ein,
  • nutzen Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogramme,
  • führen Kalkulationen sowie Erfolgskontrollen durch.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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