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Anlagenmechaniker / -in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Automobilkaufmann/Automobilkauffrau
Anerkannt durch Verordnung vom 26. Mai 1998 (BGBl. I, S. 1145)
3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Automobilkaufleute sind in Autohäusern, bei Automobilherstellern und Importeuren von Automobilen tätig. Sie sind mit folgenden Arbeitsgebieten befaßt: Disposition, Beschaffung, Vertrieb, Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Kundendienst. Automobilkaufleute beobachten den Markt, bereiten die gewonnenen Informationen für Marketingentscheidungen auf. Sie bieten alle das Kraftfahrzeug betreffenden Dienstleistungen an, sie sind insbesondere mit der Vorbereitung, dem Angebot und der Vermittlung von Finanzierungs-, Leasing-, Flottenmanagement-, Versicherungs- und Garantieverträgen befaßt. Automobilkaufleute arbeiten kundenorientiert und tragen dazu bei, einen wirtschaftlichen Betriebsablauf zu sichern.
Automobilkaufleute
Letzte Änderung: 11.12.2006