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Bauten- und Objektbeschichter/-in
Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
Brunnenbauer/Brunnenbauerin *
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Brunnenbauer und Brunnenbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Bohrungen, Brunnen sowie Wasserförderungs- und Wasseraufbereitungsanlagen her.
Brunnenbauer und Brunnenbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Brunnenbauer und Brunnenbauerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Brunnenbauer und Brunnenbauerinnen
Darüber hinaus führen Brunnenbauer und Brunnenbauerinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus durch.
*) 2. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft,
1. Stufe: Tiefbaufacharbeiter/ Tiefbaufacharbeiterin
Letzte Änderung: 11.12.2006