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Bauten- und Objektbeschichter/-in
Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin
Anerkannt durch Verordnung vom 22.02.2007, BGBl I, Nr. 6, S. 186
Drei Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Brauer und Mälzer / Brauerinnen und Mälzerinnen arbeiten in Brauereien, Mälzereien und Herstellungsbetrieben alkoholfreier Getränke.
Brauer und Mälzer / Brauerinnen und Mälzerinnen
Letzte Änderung: 15.08.2007