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Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin

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Berufsbezeichnung

Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin
Anerkannt durch Verordnung vom 22.02.2007, BGBl I, Nr. 6, S. 186

Ausbildungsdauer

Drei Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Brauer und Mälzer / Brauerinnen und Mälzerinnen arbeiten in Brauereien, Mälzereien und Herstellungsbetrieben alkoholfreier Getränke.

Berufliche Fähigkeiten

Brauer und Mälzer / Brauerinnen und Mälzerinnen

  • stellen Malz her und brauen Bier, 
  • stellen Biermischgetränke und alkoholfreie Getränke her,
  • steuern und regeln verfahrenstechnologische Prozesse,
  • bedienen und warten Anlagen und Maschinen zur Produktion und Abfüllung von Getränken, 
  • beurteilen, behandeln und lagern Roh- und Hilfsstoffe,
  • züchten und vermehren Hefen und führen mikrobiologische Untersuchungen durch,
  • führen sensorische Prüfungen und chemisch-technische Analysen durch, 
  • führen Maßnahmen zur Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durch,
  • verpacken, lagern und verladen Getränke,
  • nehmen Getränkeschankanlagen in Betrieb, führen Gefährdungsbeurteilungen durch und unterweisen Betreiber,
  • wenden qualitätssichernde Maßnahmen an, 
  • präsentieren Produkte, schenken Getränke aus und beraten Kunden,
  • führen ihre Arbeiten selbständig oder im Team unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitsicherheit und des Gesundheitsschutzes durch, 
  • planen ihre Arbeit, kontrollieren, bewerten und dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken an und setzen dabei fremdsprachliche Fachbegriffe ein.

Letzte Änderung: 15.08.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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