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Bogenmacher/Bogenmacherin

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Berufsbezeichnung

Bogenmacher/Bogenmacherin

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Bogenmacher/Bogenmacherin stellen selbständig, nach handwerklicher Tradition, alle Arten von Bögen für Streichinstrumente her. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist auch das fachgerechte Ausführen von Reparaturen an Bögen.

Berufliche Fähigkeiten

Bogenmacher/Bogenmacherin

  • erkennen und unterscheiden Bauweisen und Modelle von Bögen,
  • bearbeiten Hölzer und andere Naturstoffe sowie Kunststoffe und Metalle manuell und maschinell, insbesondere durch Sägen, Bohren, Fräsen, Feilen, Krätzen und Schleifen,
  • wählen Bogenhölzer, Knochen- und Hornwerkstoffe sowie Perlmutt und Roßhaar unter Beachtung der geforderten Eigenschaften aus und lagern die Werkstoffe fachgerecht,
  • stellen alle Einzelteile des Bogens, wie Bogenstangen, Bogenfrösche und Bogenbeinchen her und fügen sie zum Bogen zusammen,
  • behandeln Oberflächen verschiedenster Bogenhölzer mit den dafür entsprechenden Verfahren, insbesondere durch Beizen, Ölen, Lackieren und Polieren,
  • fertigen den Bogen bis zu Spielfertigkeit und führen die Endkontrolle durch,
  • führen fachgerechte Reparaturen an Bögen aus.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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