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Bauten- und Objektbeschichter/-in
Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
Bodenleger/Bodenlegerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 17. Juni 2002, (BGBl. I. 2002, S. 1861)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Bodenleger und Bodenlegerinnen gestalten und verlegen textile und elastische Bodenbeläge sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffe innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten und setzen die Beläge instand.
Bodenleger und Bodenlegerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Bodenleger und Bodenlegerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie instand.
Bodenleger und Bodenlegerinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006