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Bauten- und Objektbeschichter/-in
Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
Bootsbauer/Bootsbauerin
Anerkannt durch Verordnung vom 26. Juni 2000 (BGBl. I. 2000, S. 987)
3 1/2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Bootsbauer und Bootsbauerinnen arbeiten in den Bereichen Neubau, Umbau, Ausbau und Reparatur von Yachten und Booten und leisten den branchenüblichen Service. Dabei handelt es sich um Yacht- und Bootstypen in Holz-, Kunststoff-, Stahl- und Aluminiumbauweise oder in einer Materialkombination. Sie führen ihre Arbeiten zum Beispiel in Werkstätten, in Werk- und Winterlagerhallen und in den Außenanlagen von Werften sowie in Bootscentern und in Wassersportvereinen aus.
Bootsbauer und Bootsbauerinnen führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Bootsbauer und Bootsbauerinnen Geräte, Maschinen sowie Transporteinrichtungen und halten sie instand, bauen Arbeitsgerüste auf und ab.
Bootsbauer und Bootsbauerinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006