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Biologielaborant/Biologielaboratin

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Berufsbezeichnung

Biologielaborant/Biologielaborantin
Anerkannt durch Verordnung vom 22. März 2000 (BGBl. I S. 257)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Biologielaborant/innen arbeiten teamorientiert in enger Kooperation mit Naturwissenschaftlern in den Forschungs- und Entwicklungslaboratorien der chemischen und pharmazeutischen Industrie, an Hochschulen, sowie in Instituten und sonstigen Forschungseinrichtungen.

Sie führen insbesondere Versuche in den Bereichen der Grundlagenforschung, der Arzneimittelforschung und -entwicklung, aber auch in anderen Bereichen, wie z. B. der Diagnostik oder des Pflanzenschutzes, durch. Dabei planen sie die in Laboratorien vorkommenden Arbeitsabläufe, protokollieren die Arbeiten und werten die Arbeitsergebnisse aus. Bei ihren Arbeiten müssen sie mit hoher Verantwortung insbesondere die Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung berücksichtigen.

Biologielaboranten/innen verfügen einerseits über ein breit angelegtes naturwissenschaftliches und biologisches Grundwissen und haben im letzten Drittel ihrer Ausbildung - abhängig von den betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten - Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erworben. Biologielaboranten/innen können deshalb in vielen unterschiedlichen Fachbereichen team- und projektorientiert arbeiten.

Berufliche Fähigkeiten

Biologielaborant/innen

  • planen gemeinsam mit Naturwissenschaftlern Versuche und führen diese unter Beachtung der Regelungen zur Arbeitssicherheit sowie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz durch;
  • berücksichtigen mit hohem Verantwortungsbewusstsein die Bestimmungen zum Tierschutz;
  • wenden Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei ihrer Arbeit an;
  • führen Untersuchungen an Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen und Zellkulturen durch;
  • erwerben ausgeprägte manuelle Fertigkeiten und sind in der Lage, anspruchsvolle Präparationen durchzuführen;
  • entwickeln gemeinsam mit Naturwissenschaftlern Untersuchungsmodelle für Wirkstoffprüfungen;
  • überprüfen spezifische Wirkstoffe an Organismen;
  • führen molekularbiologische und biochemische Untersuchungen sowie gentechnische Experimente durch;
  • wenden biotechnologische Verfahren an;
  • beobachten und protokollieren Versuchsabläufe;
  • setzen bei Versuchsdurchführungen komplexe elektronische Messgeräte ein;
  • erfassen und bearbeiten Untersuchungsdaten mit Hilfe von EDV-Systemen;
  • werten Mess- und Untersuchungsdaten, insbesondere unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitungstechnik, aus, dokumentieren und bewerten sie.

 

Letzte Änderung: 30.07.2007



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