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Bauten- und Objektbeschichter/-in
Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin*
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Bauteile aus Beton und Stahlbeton sowie Baukörper aus Steinen her.
Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerinnen
Darüber hinaus führen Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Ausbaus und des Tiefbaus durch.
*) 2. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft;
1. Stufe: Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin
Letzte Änderung: 11.12.2006