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Bauzeichner/Bauzeichnerin

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Berufsbezeichnung

Bauzeichner/Bauzeichnerin

Anerkannt durch die Verordnung vom 12. Juli 2002, (BGBl. I, S. 2622).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Bauzeichner und Bauzeichnerinnen sind im Bereich der Planung und Ausführung von Architektur- und Ingenieurbauwerken sowie im Tief-, Straßen und Landschaftsbau tätig. Sie finden ihren Einsatz in Planungsbüros, Unternehmen und Verwaltungen.

Berufliche Fähigkeiten

Bauzeichner und Bauzeichnerinnen führen zeichnerische, rechnerische und organisatorische Tätigkeiten selbständig und in Kooperation mit anderen kundenorientiert aus. Dabei arbeiten sie überwiegend mit rechnergestützten Informations- und Kommunikationssystemen.

Bauzeichner und Bauzeichnerinnen

  • setzen Entwurfsskizzen um und erstellen Bau- und Ausführungszeichnungen
  • zeichnen Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details
  • erstellen Pläne und Zeichnungen und führen fachspezifische Berechnungen unter
    Beachtung der anerkannten Regeln der Technik durch
  • erstellen Dokumentationen und Zeichnungen für Präsentationen
  • erstellen Aufmaße und Bestandspläne
  • verwalten, editieren und plotten Zeichnungen und Unterlagen
  • übernehmen technische Vorgaben in Bauunterlagen
  • unterscheiden Baustoffe, Bauelemente und Bauweisen nach ihren Eigenschaften und übernehmen die Ergebnisse in Bauunterlagen
  • wirken mit bei Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
  • wirken bei Bauprozessen mit
  • planen und koordinieren Arbeitsabläufe
  • wenden qualitätssichernde Maßnahmen an
  • beachten Grundsätze des Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit

 

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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