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Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung

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Berufsbezeichnung

Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/ Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Anerkannt durch Verordnung vom 26. Juli 2004 (BGBl. I S. 1902)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung sind Kaufleute des nationalen und internationalen Güterverkehrs. Sie sind in Unternehmen tätig, die den Transport von Gütern und sonstige logistische Dienstleistungen planen, organisieren, steuern, überwachen und abwickeln. Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung arbeiten vor allem in den Bereichen Leistungserstellung, Auftragsabwick-lung und Absatz. Sie nehmen ihre Aufgaben im Rahmen betrieblicher Anweisungen und der maßge-benden Rechtsvorschriften selbstständig wahr und treffen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern.

Berufliche Fähigkeiten

Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung

  • planen und organisieren den Güterversand, den Umschlag und die Lagerung und weitere logistische Leistungen unter Beachtung einschlägiger Rechtsvorschriften und der Belange des Umweltschutzes,
  • steuern und überwachen das Zusammenwirken der an Logistikketten beteiligten Personen und Einrichtungen,
  • nutzen Möglichkeiten der Zusammenfassung von Sendungen zu größeren Ladeeinheiten,
  • besorgen den Versicherungsschutz,
  • berücksichtigen Zoll- und außenwirtschaftliche Bestimmungen,
  • nutzen Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • beschaffen Informationen und stellen sie zur Verfügung,
  • korrespondieren und kommunizieren mit ausländischen Geschäftspartnern und Kunden in englischer Sprache und bearbeiten englischsprachige Dokumente,
  • ermitteln Kundenwünsche, beraten und betreuen Kunden,
  • ermitteln und bewerten Leistungsangebote auf dem Transport- und Logistikmarkt,
  • kalkulieren Preise,
  • erarbeiten Angebote und bereiten Verträge vor,
  • bearbeiten Kundenreklamationen und Schadenmeldungen und veranlassen Schadenregulierungen,
  • führen Zahlungsvorgänge und Vorgänge des Mahnwesens durch,
  • wirken bei der Ermittlung von Kosten und Erträgen sowie der kaufmännischen Steuerung mit,
  • beobachten den Markt und wirken an der Weiterentwicklung des Leistungsangebots ihres Unternehmens mit, wirken beim Aufbau von Netzwerken zur Zusammenfassung, Beförderung und Auslieferung von Ladungen mit,
  • arbeiten bei der Entwicklung von Logistikkonzepten mit.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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