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Industriemechaniker / Industriemechanikerin

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Berufsbezeichnung

Industriemechaniker / Industriemechanikerin
Anerkannt durch Verordnung vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1502)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Industriemechaniker / Industriemechanikerinnen sind in der Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen eingesetzt. Sie sind tätig in der Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen.
Typische Einsatzgebiete sind Instandhaltung, Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnik und Feingerätebau.

Berufliche Fähigkeiten

Industriemechaniker / Industriemechanikerinnen

  • üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus, stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab, arbeiten im Team
  • richten Arbeitsplätze ein
  • organisieren Fertigungs- oder Herstellungsabläufe und kontrollieren diese
  • kommunizieren situationsgerecht mit internen und externen Kunden
  • kontrollieren und dokumentieren Instandhaltungs- und Montagearbeiten unter Berücksichtung der betrieblichen Qualitätsmanagementsysteme
  • stellen Bauteile und Baugruppen her und montieren sie zu technischen Systemen
  • stellen Fehler und deren Ursachen in technischen Systemen fest und dokumentieren sie
  • setzen technische Systeme instand
  • rüsten Maschinen und Systeme um
  • führen Wartungen und Inspektionen durch
  • wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus
  • übergeben technische Systeme und Produkte an die Kunden und weisen sie in die Anlage ein
  • stellen die Betriebsfähigkeit von technischen Systemen sicher
  • überprüfen und erweitern elektrotechnische Komponenten der Steuerungstechnik
  • berücksichtigen Geschäftsprozesse und wenden Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet an

Letzte Änderung: 30.07.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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