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Chemielaborant/Chemielaborantin
Anerkannt durch Verordnung vom 22. März 2000 (BGBl. I S. 257)
3,5 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Chemielaboranten/innen arbeiten teamorientiert in enger Kooperation mit Naturwissenschaftlern und Ingenieuren in Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionslaboratorien der Industrie, an Hochschulen, in chemischen Forschungsstätten und in Untersuchungsstellen sowie im Technikum bei der Übertragung eines chemischen Verfahrens vom Labormaßstab in den betrieblichen Maßstab.
Chemielaboranten/innen führen Analysen und Qualitätskontrollen, Synthesen und messtechnische Aufgaben selbständig durch, dabei planen sie die in Laboratorien vorkommenden Arbeitsabläufe, protokollieren die Arbeiten und werten die Arbeitsergebnisse aus. Bei ihren Arbeiten müssen sie mit hoher Verantwortung insbesondere die Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung berücksichtigen.
Sie besitzen eine breit angelegte naturwissenschaftliche Ausbildung und haben im letzten Drittel ihrer Ausbildung - abhängig von den betrieblichen Schwerpunkten - Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erworben, die es ihnen ermöglichen, in unterschiedlichen Bereichen team- und projektbezogen zu arbeiten.
Chemielaboranten/innen
Letzte Änderung: 30.07.2007