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Chemikant / Chemikantin

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Berufsbezeichnung

Chemikant / Chemikantin
Anerkannt durch Verordnung vom 27. Februar 2001 (BGBl. I S. 350)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Chemikanten und Chemikantinnen arbeiten team- und prozessorientiert vor allem in der chemischen sowie der verwandten Industrie (z.B. Kautschuk-, Kunststoff-, und Mineralölverarbeitung, Wirkstoffproduktion, Entsorgungswirtschaft). Ihr Einsatzbereich umfasst dabei die Herstellung, Aufbereitung und Verarbeitung chemischer Stoffe und Zubereitungen. Das Aufgabenspektrum umfasst die Bedienung und Überwachung von Produktionsanlagen mit Hilfe von Anlagen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, die Durchführung von Maßnahmen zur Wartung und vorbeugenden Instandhaltung eingesetzter Geräte und Anlagen sowie chemisch-technische Arbeiten und die prozessbegleitende Bestimmung von Stoffkonstanten und Stoffeigenschaften.

Berufliche Fähigkeiten

Chemikant/Chemikantinnen verfügen über breit angelegte Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet der Verfahrens-, Prozessleit- und Anlagentechnik, die sie entlang der Prozesskette zu einer interdisziplinären Zusammenarbeit befähigen. Im letzten Ausbildungsabschnitt haben Chemikant/innen, abhängig von den betrieblichen Schwerpunkten des Ausbildungsbetriebes, Spezialfertigkeiten und -kenntnisse sowie internationale Kompetenz erworben.

Chemikant/Chemikantinnen

  • planen, kontrollieren und dokumentieren die Arbeitsschritte zur Herstellung und Verarbeitung verschiedener Produkte;
  • überwachen, steuern und dokumentieren Produktionsabläufe und Verarbeitungsprozesse;
  • gewährleisten im Team einen weitgehend störungsfreien Prozessablauf
  • arbeiten mit weiterem Fachpersonal bei der Wartung, Störungsbeseitigung und Instandhaltung zusammen;
  • bestimmen prozessbegleitend Stoffkonstanten und Stoffeigenschaften;
  • setzen Computer und Prozessleittechnik zur Geräte- und Anlagensteuerung, zur Datenerfassung und -verarbeitung sowie zur Dokumentation, Informationsbeschaffung und für logistische und organisatorische Zwecke ein;
  • berücksichtigen bei ihren Arbeiten im Rahmen von "responsible care" die Regelungen des Gesundheits- und Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes, der Anlagensicherheit sowie der Qualitätssicherung;
  • führen Abfälle einer umweltgerechten Verwertung und Beseitigung zu.

Letzte Änderung: 30.07.2007



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