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Drucker / Druckerin
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Mai 2000 (BGBl. I S. 654)
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der vier Fachrichtungen
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Drucker / Druckerinnen arbeiten in Unternehmen des Druckhandwerks und der Druckindustrie wie z. B.
Sie richten Druckmaschinen auftragsbezogen ein und steuern den Druckprozess zur Herstellung der Gesamtauflage. Dafür analysieren sie konkrete Arbeitsaufgaben, wählen produktspezifisch Materialien und Verarbeitungswege aus und führen eine auftragsbezogene Produktionsplanung durch. Dabei nutzen sie den Datenfluss von der Druckvorstufe bis zur Druckformherstellung. Sie arbeiten kundenorientiert, berücksichtigen ökonomische und ökologische Aspekte sowie den Verwendungszweck des gefertigten Produkts und die technischen Bedingungen des Produktionsprozesses.
Drucker / Druckerinnen
Drucker / Druckerinnen in der Fachrichtung Flachdruck
Drucker / Druckerinnen in der Fachrichtung Hochdruck
Drucker / Druckerinnen in der Fachrichtung Tiefdruck
Drucker / Druckerinnen in der Fachrichtung Digitaldruck
Durch Wahlqualifikationseinheiten ist die Qualifizierung des Druckers / der Druckerin produkt- und produktionsspezifisch auf verschiedene Arbeitsgebiete abgestimmt.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
Letzte Änderung: 11.12.2006