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Dachdecker/Dachdeckerin
Anerkannt durch Verordnung vom 13. Mai 1998 (BGBl. I, S. 918)
3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der zwei Fachrichtungen:
die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Dachdecker und Dachdeckerinnen decken Dächer und bekleiden Außenwände mit unterschiedlichen Werkstoffen, dichten Flächen an Bauwerken ab und führen Reparaturen durch. Sie stellen Holzkonstruktionen, z. B. für Dachstühle und Fachwerkwände, her, bringen Unterkonstruktionen sowie Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser an, bauen Energiesammler und Energieumsetzer, z. B. Sonnenkollektoren und photovoltaische Elemente, in Dach- und Wandflächen ein und errichten Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz.
Dachdecker und Dachdeckerinnen führen diese Arbeiten anhand von technischen Unterlagen und aufgrund von Anweisungen selbständig durch. Sie richten Baustellen ein, planen die Arbeitsschritte und treffen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes sowie zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Anschließend prüfen sie die ausgeführten Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, führen die Endkontrolle durch, fertigen das Aufmaß an und räumen die Baustelle. Es kommen die folgenden mit der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:
In der Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
In der Fachrichtung Reetdachtechnik
Letzte Änderung: 11.12.2006