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Kraftfahrzeugservicemechaniker/-in

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Berufsbezeichnung

Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin.
Geregelt als Ausbildungsberuf durch Erprobungsverordnung vom 2. Juni 2004 (BGBl. I S. 1057)

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Die Ausbildung erfolgt in Kraftfahrzeugwerkstätten und bei Fahrzeugherstellern.
Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerinnen sind in der Pflege und Wartung, der Prüfung und Diagnose, der Instandsetzung sowie der Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen tätig.

Berufliche Fähigkeiten

Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerinnen führen  Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen selbständig und im Team durch. Sie stellen  Fehler und Störungen an elektrischen, elektronischen, mechanischen sowie pneumatischen und hydraulischen Systemen fest und beheben sie. Zur Erstellung von Prüfprotokollen setzen sie rechnergestützte Informations- und Kommunikationssysteme ein.
Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerinnen

  • diagnostizieren die Ursachen für Fehler und Störungen
  • warten und prüfen Fahrzeuge und stellen deren Systeme ein
  • demontieren und montieren Fahrzeuge, Bauteile, Baugruppen und deren Systeme und setzen sie instand
  • rüsten Kraftfahrzeuge und Systeme mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen aus 
  • untersuchen Fahrzeuge nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
  • bedienen Fahrzeuge und deren Systeme und nehmen sie in Betrieb
  • führen Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen durch
  • planen Arbeitsabläufe und sichern die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse
  • beraten und informieren Kunden

Letzte Änderung: 08.03.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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