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Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin

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Berufsbezeichnung

Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
Anerkannt durch Verordnung vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1502)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Konstruktionsmechaniker/-innen arbeiten in den Bereichen Ausrüstungstechnik, Feinblechbau, Schiffbau, Schweißtechnik und im Stahl- und Metallbau.

Berufliche Fähigkeiten

Konstruktionsmechaniker/-innen

  • planen ihre Aufgaben anhand von technischen Unterlagen,
  • stellen Bauteile, Baugruppen und Metallkonstruktionen aus Blechen, Rohren oder Profilen durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren her,
  • fertigen, montieren und demontieren Stahlbauteile, Aufzüge, Transport- und Verladeanlagen, Schutzgitter, Verkleidungen, Treppen, Türen, Tore, Abdeckungen, Behälter, Schutzeinrichtungen, Blechrohre und -kanäle, Aggregaten und Karosserien,
  • führen Schweißverfahren unter Beachtung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes durch,
  • montieren und demontieren Metallkonstruktionen und wenden dabei unterschiedliche Fügetechniken an,
  • erstellen Hilfskonstruktionen, Vorrichtungen, Schablonen und Abwicklungen,
  • wählen Prüfgeräte und Prüfverfahren aus und wenden das betriebliche Qualitätssicherungssystem an,
  • führen die notwendigen Wartungsarbeiten an Anlagen, Maschinen und Werkzeugen durch,
  • stimmen Arbeiten mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab, bearbeiten komplexe Aufträge im Team,
  • führen selbständig Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen durch.

Letzte Änderung: 30.07.2007



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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