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Fachangestellte(r) für Arbeitsförderung
Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe
Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste
Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung
Fachkraft für Automatenservice
Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
Flechtwerkgestalter / Flechtwerkgestalterin
Fachangestellter für Arbeitsförderung/Fachangestellte für Arbeitsförderung
Anerkannt durch Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I, S. 739)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Fachangestellte für Arbeitsförderung arbeiten in den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere in den Arbeitsämtern und deren Geschäftsstellen. Sie werden im Kunden- und im Verwaltungsbereich eingesetzt. Sie bearbeiten unter anderem Aufgaben der Berufsberatung, der Ausbildungsstellen- und Arbeitsvermittlung sowie Anträge auf Gewährung von Entgeltersatzleistungen und Kindergeld.
Fachangestellte für Arbeitsförderung
Letzte Änderung: 11.12.2006