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Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

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Berufsbezeichnung

Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

anerkannt durch Verordnung vom 03. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257)
und Änderungsverordnung vom 15. März 2000 (BGBl. I S. 222)

Ausbildungsdauer

Drei Jahre

Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der folgenden fünf Fachrichtungen

  • Archiv
  • Bibliothek
  • Information und Dokumentation
  • Bildagentur
  • Medizinische Dokumentation

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft tätig, z.B. bei

  • Medien- und Pressearchiven,
  • Rundfunk und Fernsehen,
  • Stadt- und Staatsarchiven,
  • öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken,
  • Firmenbibliotheken,
  • Informationsvermittlern
  • Informations- und Dokumentationsstellen
  • Fachinformationszentren und anderen Datenbankanbietern,
  • Bildagenturen
  • Bildstellen
  • Museen,
  • Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • pharmazeutischen Unternehmen,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Zu den Hauptaufgaben gehören Beschaffen, Erschließen, Vermitteln und Bereitstellen von Medien, Informationen und Daten sowie die Beratung und Betreuung von Kunden und Benutzern.

Berufliche Fähigkeiten

I. Gemeinsame berufliche Qualifikationen

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

  • beschaffen und erwerben Medien, Informationen und Daten,
  • erfassen und erschließen Medien, Informationen und Daten,
  • sichern Medienbestände und sonstige Informationsträger,
  • setzen Informations- und Kommunikationssysteme ein,
  • recherchieren in Datenbanken und -netzen,
  • informieren, beraten und betreuen Kunden und Benutzer,
  • wirken an der Öffentlichkeitsarbeit und am Marketing mit.

II. Berufliche Qualifikationen in den Fachrichtungen

4.1 Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Archiv

  • sichten, bewerten und übernehmen Schriftgut und andere Informationsträger,
  • führen Kassation durch,
  • ordnen und verzeichnen Schriftgut und andere Informationsträger,
  • gestalten Findhilfsmittel,
  • wenden Schriftkunde an,
  • führen die technische Bearbeitung und Aufbewahrung von Archivgut durch,
  • führen die Ausleihe durch und überwachen sie,
  • wirken bei Ausstellungen und Veranstaltungen mit.

4.2 Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek

  • nutzen bibliographische Informationsmittel für die Erwerbung von Medien,
  • kontrollieren und bearbeiten Lieferungen und Rechnungen,
  • bearbeiten Medien nach Regeln der formalen Erfassung,
  • wirken bei der inhaltlichen Erschließung mit,
  • statten Medien bibliothekstechnisch aus,
  • ordnen und verwalten Bestände,
  • bearbeiten Ausleihen, Rücknahmen, Mahnungen und Vorbestellungen von Medien,
  • beschaffen Informationen und Medien für Kunden mittels elektronischer und konventioneller Liefersysteme,
  • wirken bei Ausstellungen und Veranstaltungen mit.

4.3 Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung

Information und Dokumentation

  • nutzen Informationsquellen für die Beschaffung von Medien, Daten und Fakten, 
  • bearbeiten Medien nach den Regeln der formalen Erfassung,
  • strukturieren und erfassen Daten und Fakten,
  • wirken bei der inhaltlichen Erschließung mit,
  • verwalten und pflegen Dateien und Datenbanken,
  • bearbeiten Kundenanfragen und recherchieren in Datenbanken und Datennetzen,
  • beschaffen Informationen und Medien für Kunden mittels elektronischer und konventioneller Liefersysteme,
  • bereiten Informationen auf und stellen Informationsdienste zusammen,
  • wirken bei Schulungen und Veranstaltungen mit,
  • wirken bei der Akquisition von Kunden mit.

4.4 Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bildagentur

  • beschaffen, erschließen, archivieren und vermitteln Bilder,
  • identifizieren und katalogisieren Bildinhalte,
  • führen technische Bearbeitung und die Aufbewahrung von Bildern durch,
  • nutzen pflegen und verwalten Bildinformationen,
  • wenden Bildarchivierungsmethoden an,
  • erstellen Bildspeicher und setzen elektronische und konventionelle Liefersysteme ein,
  • nehmen Aufträge entgegen und bearbeiten Aufträge,
  • stellen Bildangebote zusammen,
  • vereinbaren Nutzungsrechte und wenden Kalkulationsschemata für Honorare an,
  • überwachen Leihfristen,
  • bearbeiten Rechnungen und Mahnungen,
  • wirken bei der Erstellung von Bildkatalogen und Werbemitteln mit,
  • wirken bei der Akquisition von Kunden mit.

4.5 Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung

Medizinische Dokumentation

  • erfassen und erschließen Befunde, Krankenakten und medizinische Informationen,
  • klassifizieren Befunde, Diagnosen, Therapien, Medikationen, Operationen, Komplikationen
    und Symptome,
  • dokumentieren Daten klinischer Studien zur Arzneimittelprüfung, Arzneimittelüberwachung
    und Therapieerprobung,
  • prüfen, ergänzen, aktualisieren, pflegen und sichern medizinische Datenbestände,
  • selektieren Daten und bereiten sie auf, z.B. zur Behandlung, Abrechnung und Forschung sowie zum medizinischen Qualitätsmanagement,
  • führen statistische Auswertungen durch und präsentieren Ergebnisse,
  • überwachen den Zugang zu personenbezogenen medizinischen Daten,
  • entwerfen und erproben Erfassungsschemata, Erhebungsbögen und Datenbankstrukturen,
  • leiten Patientenaufnahme und Krankenaktenarchive,
  • führen patientennahe Verwaltungsaufgaben durch,
  • wirken bei Schulungen mit.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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