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Fachangestellte(r) für Arbeitsförderung
Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe
Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste
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Fachkraft für Automatenservice
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Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
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Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
Flechtwerkgestalter / Flechtwerkgestalterin
Friseur/Friseurin
3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Friseure und Friseurinnen gestalten Frisuren und führen pflegende und dekorative kosmetische Behandlungen der Haut einschließlich Maniküre aus.Ein wesentliches Element ihrer Berufstätigkeit besteht darin, Kunden typgerecht zu beraten.
Friseure und Friseurinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006