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Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin
Anerkannt durch Verordnung vom 21. April 1999 (BGBl. I S. 797)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen arbeiten sowohl im Rahmen der Oberflächenreinigung und -behandlung als auch im Rahmen der Hygiene und der Werterhaltung an unterschiedlichen Objekten und Orten. Ihre Einsatzbereiche sind zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Industrieanlagen, Produktionsstätten, Außenanlagen, Verkehrsmittel, Sanitäranlagen, Gesundheitseinrichtungen, lebensmittelver- und -bearbeitende Einrichtungen.
Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsstellen ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen Geräte und Maschinen und halten sie instand, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und setzen Fassadenbefahranlagen und Hubarbeitsbühnen ein.
Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006