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Gerüstbauer / Gerüstbauerin

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Berufsbezeichnung

Gerüstbauer / Gerüstbauerin
Anerkannt durch Verordnung vom 26. Mai 2000 (BGBl. I S. 778)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Gerüstbauer und Gerüstbauerinnen bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste sowie Sonderkonstruktionen und bewegliche Arbeitsplattformen an unterschiedlichen Objekten und Orten auf, um und ab. Ihre Einsatzbereiche sind zum Beispiel Wohn- und Bürogebäude, Kirchen, Brücken, Industrieanlagen sowie Verkehrs- und Versammlungsflächen.

Berufliche Fähigkeiten

Gerüstbauer und Gerüstbauerinnen führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen überwiegend im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsstellen ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Gerüstbauer und Gerüstbauerinnen Geräte und Maschinen und halten sie instand.

Gerüstbauer und Gerüstbauerinnen

  • planen Arbeitsabläufe und bereiten diese vor,
  • beschaffen Informationen und werten sie aus,
  • wenden technische Unterlagen an,
  • richten Baustellen ein, sichern und räumen diese,
  • bearbeiten Werkstoffe,
  • handhaben Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technischen Einrichtungen und halten diese instand,
  • führen Vermessungsarbeiten durch,
  • warten, lagern und transportieren Gerüstbauteile,
  • beurteilen Traggründe und stellen die Tragfähigkeit sicher,
  • verankern Gerüste, prüfen und protokollieren die Verankerungen,
  • bauen längen- und flächenorientierte Arbeits- und Schutzgerüste,
  • bauen Traggerüste mit Unterkonstruktion einschließlich der Grundschalung,
  • montieren und bedienen Aufzüge und Hebebühnen und weisen die Nutzer ein,
  • bauen Arbeitsplattformen und Arbeitsbühnen,
  • bauen Hängegerüste,
  • bauen Wetterschutzhallen und Einhausungen,
  • bauen Gerüste für besondere Anforderungen,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und erstellen Berichte.
     

Letzte Änderung: 11.12.2006



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