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Glasbläser/Glasbläserin

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Berufsbezeichnung

Glasbläser/Glasbläserin
Anerkannt durch Verordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I, S. 1612)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der drei Fachrichtungen:

  • Glasgestaltung
  • Christbaumschmuck
  • Kunstaugen.

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt

Arbeitsgebiet

Glasbläser/Glasbläserinnen formen durch Erwärmen von Glasröhren und -stäben mit einem Gebläse. Durch Blasen und Modellieren mit verschiedenen Werkzeugen werden je nach Spezialisierung unterschiedliche Kunstglasprodukte wie

  • Gebrauchs- und Ziergläser sowie Glastiere,
  • Christbaumschmuck,
  • Kunstaugen
  • nach vorgegebenen Mustern und eigenen Entwürfen gefertigt.

Das Arbeitsgebiet umfaßt darüber hinaus auch betriebsorganisatorische Tätigkeiten wie Angebotskalkulation und Arbeitsvorbereitung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Berufliche Fähigkeiten

Glasbläser/Glasbläserinnen der Fachrichtung Glasgestaltung fertigen

  • Tierplastiken aus Vollglas,
  • Tierplastiken aus Hohlglas,
  • Ziergläser und Vasen mit und ohne Dekor

Glasbläser/Glasbläserinnen der Fachrichtung Christbaumschmuck

  • fertigen anspruchsvollen Christbaumschmuck wie Kugeln, Glocken, Spitzen sowie frei geformte oder in Formen geblasene Dekorationsartikel,
  • veredeln Christbaumschmuck durch Tauchen, Streichen, Spritzen, Bemalen, Stempeln, Bestreuen und Aufbringen von Siebdruck.

Glasbläser/Glasbläserinnen der Fachrichtung Kunstaugen fertigen

  • massive Kunstaugen,
  • hohlgeblasene Kunstaugen. 

 

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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