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Glasbläser/Glasbläserin
Anerkannt durch Verordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I, S. 1612)
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der drei Fachrichtungen:
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt
Glasbläser/Glasbläserinnen formen durch Erwärmen von Glasröhren und -stäben mit einem Gebläse. Durch Blasen und Modellieren mit verschiedenen Werkzeugen werden je nach Spezialisierung unterschiedliche Kunstglasprodukte wie
Das Arbeitsgebiet umfaßt darüber hinaus auch betriebsorganisatorische Tätigkeiten wie Angebotskalkulation und Arbeitsvorbereitung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Glasbläser/Glasbläserinnen der Fachrichtung Glasgestaltung fertigen
Glasbläser/Glasbläserinnen der Fachrichtung Christbaumschmuck
Glasbläser/Glasbläserinnen der Fachrichtung Kunstaugen fertigen
Letzte Änderung: 11.12.2006