Hinweis: Mit der Tastenkombination (‚Alt‘ + ‚0‘) können Sie jederzeit zum folgenden Schnellmenü springen.
Gleisbauer/Gleisbauerin*
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt
Gleisbauer und Gleisbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung. Sie stellen Gleisanlagen in unterschiedlichen Bauweisen her, beispielsweise im Schotteroberbau, im eingedeckten Gleisbett oder auf Festen Fahrbahnen.
Gleisbauer und Gleisbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Gleisbauer und Gleisbauerinnen Geräte und Maschinen ein und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Gleisbauer und Gleisbauerinnen
Darüber hinaus führen Gleisbauer und Gleisbauerinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus durch.
*) 2. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft;
1. Stufe Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin
Letzte Änderung: 11.12.2006