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Graveur/Graveurin
Anerkannt durch Verordnung vom 15. Mai 1998 (BGBl. I, S. 1020)
3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einem der zwei Schwerpunkte:
Graveure und Graveurinnen führen nach Kundenwünschen und eigenen Entwürfen Gravuren, Damaszierungen und Guillochierungen auf metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen aus. Sie fertigen Schablonen, Kopien, Modelle, Gesenke und Formen sowie Stanz-, Druck-, Präge-, Stempel- und Schneidwerkzeuge an. Die Gravuren werden manuell mit teilweise selbstgefertigten Werkzeugen oder maschinell unter Einsatz von handgeführten oder computergersteuerten Maschinen angefertigt.
Graveure und Graveurinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006