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Fachkraft im Fahrbetrieb

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Berufsbezeichnung

Fachkraft im Fahrbetrieb

Anerkannt durch die Verordnung vom 11. Juli 2002 (BGBl. I, S. 2612)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fachkräfte im Fahrbetrieb arbeiten in Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Zu ihren Aufgaben gehören das Fahren von Bussen, Straßenbahnen und/oder U-Bahnen, Kundendienst und Marketing, Planung und Disposition des Fahrbetriebs sowie der Fahrzeugeinsatz.

Berufliche Fähigkeiten

Fachkräfte im Fahrbetrieb nehmen ihre Aufgaben selbstständig im Rahmen betrieblicher Anweisungen und der maßgebenden Rechtsvorschriften wahr; sie planen und koordinieren ihre Arbeit und stimmen sie mit anderen Beteiligten in und außerhalb des Unternehmens ab. Sie richten ihr Verhalten darauf aus, die Kundenzufriedenheit und die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens zu steigern; in schwierigen Kommunikationssituationen wirken sie auf Vermeidung bzw. Entschärfung von Konflikten hin.

Fachkräfte im Fahrbetrieb

  • führen Busse, Straßenbahnen und/oder U-Bahnen im Netz ihres Unternehmens und achten dabei auf Sicherheit, Kundenfreundlichkeit, Umweltbelange und Wirtschaftlichkeit,
  • beraten Kunden über Tarife und Linienverbindungen sowie Zusatzangebote des öffentlichen
  • Personennahverkehrs und geben Auskunft über Gemeinschaftsangebote mit anderen Verkehrsdienstleistern,
  • geben Auskünfte in einer Fremdsprache,
  • verkaufen Leistungen, führen die erforderlichen Abrechnungen durch und wirken bei Kalkulationen mit,
  • ermitteln Kundenbedürfnisse und wirken bei der kundengerechten Weiterentwicklung der Produkte des Unternehmen sowie bei der Qualitätskontrolle mit,
  • informieren Kunden im Normalverkehr und bei Störungen,
  • ergreifen in Gefahrensituationen und bei Unfällen die notwendigen Maßnahmen,
  • wirken bei der Planung und Steuerung des Fahrzeug-, Personal- und Mitteleinsatzes mit,
  • sorgen für Fahrzeugservice und -bereitstellung einschließlich Kontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit,
  • veranlassen Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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