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Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin

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Berufsbezeichnung

Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin 1 

 

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Industrie-Isolierer und Inustrie-Isoliererinnen stellen vorwiegend für große industrielle Anlagen beispielsweise in der chemischen Industrie, in Raffinerien, in Kraftwerken, in Müllverbrennungsanlagen oder auf Schiffen Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen an Rohrleitungen, Behältern, Einbauten, Decken und Wänden her. Sie fertigen die dafür notwendigen Stütz- und Tragkonstruktionen, bringen sie an, wählen die Dämmstoffe aus, bringen sie in unterschiedlichen Techniken an und ummanteln die Dämmungen mit Blechen oder anderen Werkstoffen. Isolierer und Isoliererinnen im Bereich der Industrie stellen auch Dämmungen für den Schall- und Brandschutz in Gebäuden und an betriebstechnischen Anlagen her.

Industrie-Isolierer und Industrie-Isoliererinnen sind in der Lage, diese Arbeiten selbständig anhand von technischen Unterlagen allein und in Kolonnen durchzuführen. Sie sind darüber hinaus befähigt, den Arbeitsumfang abzuschätzen und den Arbeitsablauf auf der Baustelle in Abstimmung mit anderen Gewerken sicherzustellen.

Berufliche Fähigkeiten

  • Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten,
  • Montieren von Leichtwänden und abgehängten Decken,
  • Aufreißen, Abwickeln, Herstellen und Montieren von einfachen und komplexen Formteilen aus Blech,
  • Aufmessen von Anlageteilen und Anfertigen von Isometrien,
  • Auswählen von Dämmstoffen, Werkstoffen für Ummantelungen und Befestigungsmitteln nach Anwendungszweck und unter Berücksichtigung schall- und brandschutztechnischer Gesichtspunkte,
  • Anbringen der Dämmstoffe durch Anlegen, Ansetzen, Wickeln, Kleben, Verdrahten und Bandagieren,
  • Einbringen der Dämmstoffe durch Schütten, Blasen, Stopfen und Schäumen,
  • Herstellen und Anbringen von Matratzen aus Dämmstoffen,
  • Herstellen und Anbringen von Stütz- und Tragkonstruktionen,
  • Ummanteln der Dämmungen mit Blechen, Folien, Bahnen, Bandagen und plastischen Hartmänteln und Formstücken,
  • Prüfen der Ausführung von Dämmsystemen und Dampfbremsen sowie Beurteilen ihrer Wirkung,
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
    1 2. Stufe der Stufenausbildung in der Isolier-Industrie;
       1. Stufe: Isolierfacharbeiter/-in

Fußnoten

1 2. Stufe der Stufenausbildung in der Isolier-Industrie;
   1. Stufe: Isolierfacharbeiter/-in

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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