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Fachangestellte(r) für Arbeitsförderung
Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe
Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste
Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung
Fachkraft für Automatenservice
Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
Flechtwerkgestalter / Flechtwerkgestalterin
Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin*
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Baukörper aus Steinen, insbesondere feuerfeste Konstruktionen, sowie Bauteile aus Beton und Stahlbeton her.
Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen
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*) 2. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft;
1. Stufe: Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin
Letzte Änderung: 11.12.2006