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Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin

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Berufsbezeichnung

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin*
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102)

 

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie verkleiden Wände, Böden und Fassaden mit Fliesen, Platten, Mosaiken, Natursteinen und Werksteinen.

Berufliche Fähigkeiten

Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeitsgerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerinnen

  •  führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch.
  • Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle.
  • Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle
  • wählen Fliesen, Platten, Mosaike, Natursteine und Werksteine im Hinblick auf die Gestaltung von Flächen aus,
  • bereiten nach unterschiedlichen Verfahren Untergründe vor,
  • stellen Putze und Estriche her,
  • verlegen Fliesen, Platten, Mosaik, Natursteine und Werksteine im Dick- und Dünnbettverfahren,
  • stellen Bekleidungen und Beläge für gegliederte, vertikale, horizontale und geneigte Flächen her,
  • bekleiden Bauteile, insbesondere Säulen, Treppen, Bögen,
  • stellen Ummantelungen und Verkleidungen her und montieren sie,
  • montieren im Rahmen des Trockenbaues vorgefertigte Bauteile, insbesondere Sanitärsystembauteile, Tragkonstruktionen und Montagewände,
  • führen Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen, Platten und Mosaiken aus,
  • bauen Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte- und Schallschutz ein,
  • entfernen Ausblühungen und
  • prüfen Bekleidungen und Beläge auf Schäden, sanieren sie und setzen sie instand.

Darüber hinaus führen Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerinnen angrenzende Arbeiten in den Gewerben des Hochbaus durch.

 

 

 

Fußnoten

*) 2. Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft;
1. Stufe Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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