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Fachangestellte(r) für Arbeitsförderung
Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe
Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste
Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung
Fachkraft für Automatenservice
Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
Flechtwerkgestalter / Flechtwerkgestalterin
Forstwirt/Forstwirtin
Anerkannt durch Verordnung vom 23. Januar 1998 (BGBl. I S. 206)
3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Das Arbeitsgebiet des Forstwirts/der Forstwirtin erstreckt sich auf die Erhaltung, Pflege und Schutz des Waldes sowie seine nachhaltige und pflegliche Nutzung.
Forstwirte/Forstwirtinnen sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und der Ergonomie am Arbeitsplatz auszuführen:
Letzte Änderung: 11.12.2006