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Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin

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Berufsbezeichnung

Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Der Handzuginstrumentenmacher/die Handzuginstrumentenmacherin stellt in Industrie- oder Handwerksbetrieben Handzuginstrumente, vor allem Akkordeons, Handharmonikas und Bandoneons sowie angeblasene Instrumente wie Mundharmonikas und Melodikas her und repariert sie. Die Arbeit wird selbständig geplant, durchgeführt und kontrolliert.

Berufliche Fähigkeiten

Handzuginstrumentenmacher sind in der Lage, die technischen Aufgaben bei der Herstellung und Reparatur o.g. Instrumente selbständig auszuführen. Sie kennen die Produkte ihres Unternehmens sowie von Wettbewerbern im In- und Ausland. In einigen Betrieben gehört auch die Kundenbetreuung zu ihren Aufgaben. Wesentliche Aufgaben sind:

  • Bauteile insbesondere mit Schrauben und Muttern sowie durch Weich- und Hartlöten, Leimen, Kleben und Holzverbindungen fügen,
  • Bauteile eines Handzuginstruments wie Baßmechanik, Schaltgruppen, Klaviatur, Stimmplatten,
  • Stimmstock, Diskantteil, Balg, Baßmechanik montieren,
  • Oberflächen behandeln,
  • Instrumente montieren und stimmen sowie die musikalischen, technischen und optischen Endkontrollen durchführen,
  • Instrumente bestimmen und verschiedene Systeme der Tastatur und Bauweise sowie ihre Klangkonzeption unterscheiden,
  • Skizzen, Stücklisten und Zeichnungen anfertigen, lesen und anwenden,
  • Arbeitsplatz an Werkbank oder Werkzeugmaschine einrichten,
  • Werkzeuge und Maschine einsetzen, warten und pflegen,
  • Handzuginstrumente reparieren.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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