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Raumausstatter/Raumausstatterin
Annerkannt durch die Verordnung vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 980)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Raumausstatter/ Raumausstatterinnen arbeiten in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks und in Betrieben, die entsprechen-de Dienstleistungen anbieten, z.B. in Raumausstattungs- und In-nendekorationsabteilungen von Warenhäusern. Darüber hinaus sind sie im Möbelhandel, an Bühnenwerkstätten oder in Messe-baubetrieben tätig. Sie sind vor allem in Geschäftsräumen, Werk-stätten, auf Baustellen sowie in den Räumen der Kunden tätig.
Raumsituationen bewerten, entwickeln und gestalten
Letzte Änderung: 11.12.2006