Hinweis: Mit der Tastenkombination (‚Alt‘ + ‚0‘) können Sie jederzeit zum folgenden Schnellmenü springen.
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker / Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S.1334)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker / Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerinnen arbeiten in der Werkstatt, auf Baustellen, an und in Gebäuden sowie an anderen Objekten.
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker / Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006