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Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in
Schmucktextilienhersteller/-in
Servicefachkraft für Dialogmarketing
Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr
Sozialversicherungs-Fachangestellter/-angestellte
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Steinmetz und Steinbildhauer/-in
Schifffahrtskaufmann / Schifffahrtskauffrau
Anerkannt durch Verordnung vom 22. Juli 2004 (BGBl I S. 1874)
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt in einer der Fachrichtungen
· Linienfahrt oder
· Trampfahrt.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Schifffahrtskaufleute organisieren den Transport von Gütern aller Art über See. Sie arbeiten in Linienschifffahrtsunternehmen, Trampschifffahrtsunternehmen oder in Schiffsmaklereien. Schifffahrtskaufleute stehen in weltweitem Kontakt mit Kunden, Lieferanten, Bordpersonal sowie mit allen übrigen Dienstleistern der Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft.
Schifffahrtskaufleute steuern die Durchführung aller Aufgaben, die mit der Ausrüstung, dem Betrieb und dem Einsatz von Seeschiffen verbunden sind.
Schifffahrtskaufleute
· analysieren Transport- und Ladungsmärkte,
· entwickeln marktgerechte Leistungsangebote,
· planen und steuern den Transport von Gütern über See,
· kalkulieren Kosten und ermitteln Ergebnisse,
· organisieren die Abfertigung von Seeschiffen im Hafen,
· bearbeiten schiffs- und ladungsbezogene Dokumente,
· bearbeiten Schadens- und Versicherungsfälle,
· wickeln Geschäftsprozesse in englischer Sprache ab.
Schifffahrtskaufleute der Fachrichtung Linienfahrt
· unterrichten Kunden über Fahrpläne und Frachtraten,
· buchen Stückgutladungen,
· disponieren Container im intermodalen Verkehr,
· organisieren den Vor- und Nachlauf der Ladung.
Schifffahrtskaufleute der Fachrichtung Trampfahrt
· suchen und vermitteln Ladung für Seeschiffe und Seeschiffe für Ladung,
· vermitteln und schließen Reise- und Zeitcharterverträge,
· planen den Transport von Projektladungen.
Letzte Änderung: 11.12.2006