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Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in
Schmucktextilienhersteller/-in
Servicefachkraft für Dialogmarketing
Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr
Sozialversicherungs-Fachangestellter/-angestellte
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Steinmetz und Steinbildhauer/-in
Schuhmacher/Schuhmacherin
Anerkannt durch die Verordnung vom 11. März 2004 (BGBl. I S. 445)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Schuhmacher/Schuhmacherin stellen in Handwerksbetrieben Maßschuhe her, fertigen fußgerechte Zurichtungen sowie Fußbettungen an Konfektionsschuhen und reparieren Schuhe aller Art.
Sie verarbeiten in erster Linie das natürliche Material Leder, daneben auch synthetische Materialien.
Sie führen ihre Arbeiten selbständig durch, beraten Kunden individuell und kontrollieren ihre Ergebnisse.
Schuhmacher und Schuhmacherinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006