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Verkäufer/Verkäuferin

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Berufsbezeichnung

Verkäufer/Verkäuferin
Anerkannt durch Verordnung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1806)

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Verkäufer und Verkäuferinnen sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen  der Verkauf sowie die vor- u. nachbereitenden Arbeiten in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Warenannahme und -lagerung, Service an der Kasse, Verkaufsförderung, Bestandspflege und Inventur.

Berufliche Fähigkeiten

Verkäufer und Verkäuferinnen

  • verkaufen Waren und Dienstleistungen,
  • informieren und beraten Kunden und bieten Service an,
  • setzen Warenkenntnisse ein,
  • platzieren und präsentieren Waren im Verkaufsraum,
  • wirken bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit,
  • kontrollieren und pflegen Warenbestände, 
  • bedienen die Kasse und rechnen die Kasse ab,
  • wirken bei der Warenannahme und -kontrolle mit,
  • zeichnen Waren aus und lagern sie,
  • nutzen warenwirtschaftliche Kennziffern,
  • arbeiten team-, kunden- und prozessorientiert und setzen dabei ihre Service- und Dienstleistungskompetenz ein,
  • wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.

 

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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