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Wasserbauer / Wasserbauerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 26. Mai 2004 (BGBl. I S. 1078)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Wasserbauer / Wasserbauerinnen arbeiten sowohl an Anlagen, Bauwerken und anderen Objekten an und in Gewässer sowie auf schwimmenden Fahrzeugen und in der Werkstatt.
Wasserbauer / Wasserbauerinnen
Letzte Änderung: 11.12.2006