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Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Anerkannt durch Verordnung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1495)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Das Arbeitsgebiet des Hauswirtschafters/der Hauswirtschafterin erstreckt sich auf die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen, Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen und Dienstleistungsunternehmen.
Hauswirtschafter/Hauswirtschafterinnen sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Dienstleistungen selbständig und personenorientiert unter Beachtung der Arbeitsorganisation, des Umweltschutzes, der Hygiene, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhänge und qualitätssichernde Maßnahmen auszuführen:
Letzte Änderung: 11.12.2006