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Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin

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Berufsbezeichnung

Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin

Anerkannt durch Verordnung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1495)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Das Arbeitsgebiet des Hauswirtschafters/der Hauswirtschafterin erstreckt sich auf die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen, Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen und Dienstleistungsunternehmen.

Berufliche Fähigkeiten

Hauswirtschafter/Hauswirtschafterinnen sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Dienstleistungen selbständig und personenorientiert unter Beachtung der Arbeitsorganisation, des Umweltschutzes, der Hygiene, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhänge und qualitätssichernde Maßnahmen auszuführen:

  • hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen wie Speisenzubereitung und Service, Reinigen und Pflegen von Räumen, Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes, Reinigen und Pflegen von Textilien sowie Vorratshaltung und Warenwirtschaft,
  • hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen wie Motivation und Beschäftigung für Menschen in verschiedenen Lebensabschnitten und -situationen sowie Hilfe bei Alltagsverrichtungen,
  • Vermarktung hauswirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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